Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwarzach Packaging GmbH (im folgenden "Der Auftragnehmer")
XIV. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
- Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbedingungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit.